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QS
9000
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ISO/TS
16949 (1999)
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1. ANWENDUNGSBEREICH
QS-9000
Einführung, Anwendbarkeit
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neu:
Neben der Anwendbarkeit für Hersteller von Produkten oder
Dienstleistungen und deren Lieferanten für Produkte,
Produktionsmaterial oder Dienstleistungen, wie Wärme- oder Oberflächenbehandlungen,
kann die Anwendbarkeit auf von Kunden spezifizierte Produkte
ausgedehnt werden
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4. FORDERUNGEN AN DIE
QUALITÄTSSICHERUNG QM-DARLEGUNG
4.1 Verantwortung der Leitung
4.1.1 Qualitätspolitik
4.1.1.1 Qualitätspolitik
-ISO 9001:1994
QS-9000 Element: 4.1.1
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neu: Keine
Änderung
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4.1.1.2 Ziele
QS-9000 Element: 4.1.1
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neu: Ausgehend von der
Qualitätspolitik sind Ziele mit Bewertungskriterien (Messgrößen)
festzulegen und auf alle Bereiche anzuwenden. Die Ziele sind im
Geschäftsplan aufzunehmen. Die Liste der Situationen, die zu
Verbesserungsprojekten führen können, ist in der ISO/TS 16949
nicht aufgeführt
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4.1.2 Organisation
4.1.2.1
Verantwortung und Befugnisse
4.1.2.1.1
Verantwortung und Befugnisse -
ISO 9001:1994
QS-9000
Element: 4.1.2.1
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neu:
Unterpunkt f) ist ein eigener Abschnitt (4.1.2.1.2) geworden
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4.1.2.1.2 Zuständigkeit
für Kundeninteressen
QS-9000
Element: 4.1.2.1 f)
neu:
Keine Änderung
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4.1.2.1.3 Qualitätsverantwortung
QS-9000
Elemente: 4.1.2.5; 4.1.2. a)
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neu:
Folgende Anmerkung: "Qualitätsverantwortliches Personal muss
die Produktion anhalten dürfen um Qualitätsprobleme zu
korrigieren" wurde zur Forderung.
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4.1.2.2 Mittel
4.1.2.2.1
Mittel-ISO 9001:1994
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QS-9000
Element: 4.1.2.2 neu: Keine Änderung
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4.1.2.2.2 Mittel im
Schichtbetrieb
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neu:
In allen Schichten muss besonders in der Produktion Personal
anwesend sein, das Qualitätsverantwortung hat.
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4.1.2.3
Beauftragter der obersten Leitung
QS-9000
Element: 4.1.2.3
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neu:
Keine Änderung
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4.1.1.3
Kundenzufriedenheit
QS-9000
Elemente: 4.1.6; 4.1.6.1
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entfällt:
Der Vergleich der Daten mit denen der Wettbewerber oder andere
Vergleiche sowie die Prüfung durch Führungskräfte. Ebenso die
Informationspflicht an den Zertifizierer bei einer Negativeinstufung
durch den Kunden
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4.1.1.4
Kontinuierlicher Verbesserungsprozess
QS-9000
Elemente: 4.2.5; 4.2.5.1; 4.2.5.3
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neu:
Die Qualitätspolitik muss die kontinuierliche Verbesserung von
Qualität, Service. Kosten und Technologie umfassen.
Mögliche
Verbesserungsprojekte zu Qualitäts- und Produktivitätssteigerungen
müssen eingeführt werden.
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4.1.2.4
Organisatorische Schnittstellen
QS-9000
Element: 4.1.2.4
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neu:
Über den Hinweis zum APQP hinaus wird jetzt auf alle
Kundenhandbücher verwiesen.
Notwendige
Informationen sind in der Sprache
des
Kunden zu übermitteln (Verzicht des Kunden möglich).
Die
Anmerkung mit den typischen Funktionen ist entfallen.
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4.1.3
QM-Bewertung
4.1.3.1
QM-Bewertung- ISO 9001 :1994
QS-9000
Element: 4.1.3
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neu
Keine Änderung
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4.1.3.2
QM-Bewertung -Ergänzung
QS-9000
Element: 4.1.3.1
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neu:
Die Bewertung der Umsetzung des QM-Systems wird als wesentlicher
Bestandteil des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses angeführt.
Bestandteil der Bewertung soll über die strategischen Q-Ziele
hinaus auch die turnusmäßige Berichterstattung über
qualitätsbezogene Verluste sein (siehe auch 4.2.8).
In
den Anmerkungen sind Hinweise zum bereichsübergreifenden Ansatz
entfallen und die Durchführung in angemessenen Abständen
hinzugekommen.
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4.1.4 Geschäftsplan
QS-9000
Element: 4.1.4
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neu:
Keine Änderung (Q-Ziele siehe 4.1.1.2)
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4.1.5 Analyse und
Verwendung von Unternehmensdaten
QS-9000
Element: 4.1.5
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neu:
Informationssystem über frühzeitige Produktdaten in der
Gebrauchsphase. Der Vergleich der Daten mit denen anderer
Unternehmen ist von einer Forderung auf eine Anmerkung abgestuft
worden.
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4.1.6
Mitarbeitermotivation, -ermächtigung und -zufriedenheit
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neu:
Motivation von Mitarbeitern und Einführung eines Prozesses zur
Messung der Mitarbeiterzufriedenheit und des Verständnisses für
Qualitätsziele.
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4.1.7 Auswirkung
auf die Gesellschaft
4.1.7.1
Produktsicherheit
QS-9000
Element: 4.2.3.4
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neu:
Produktsicherheit und Minimierung potentieller Risiken für
Mitarbeiter, Kunden, Anwender und Umwelt in Verfahren der Design-
und Prozesslenkung verankern. Bewusstsein der Mitarbeiter für
Sicherheitsaspekte fördern.
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4.1.7.2 Gesetzliche
Vorgaben
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neu:
Einhaltung der Sicherheits- und Umweltschutzbestimmungen gewährleisten,
einschließlich der für den Umgang mit gefährlichen Stoffen.
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4.2 Qualitätsmanagementsystem
4.2.1 Allgemeines
QS-9000
Element: 4.2.1
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neu:
Keine Änderung
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4.2.2
QM-Verfahrensanweisungen
4.2.2.1
QM-Verfahrensanweisungen -ISO 9001:1994
QS-9000
Element: 4.2.2
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neu:
Keine Änderung
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4.2.2.2
QM-Systemdokumentation
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neu:
Die Forderungen der ISO/TS 16949 müssen in der
QM-Systemdokumentation enthalten sein aber nicht notwendigerweise in
einzelnen Verfahrensanweisungen.
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4.2.3
Qualitätsplanung (zum QM-System)
4.2.3.1
Qualitätsplanung (zum QM-System)
ISO 9001:1994
QS-9000 Element: 4.2.3
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neu:
Keine Änderung
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